Dienstag, 23. Oktober 2018

Tatsachen und Nachweise zur Verweigerung von Menschenrechten

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Anfrage zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 07.01.2016 zur Einhaltung international ratifizierter Verträge nach Artikel 25 GG über www.fragdenstaat.de






Antwortschreiben der Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und Arbeit und Soziales vom 20. und 22.01.2016.

Antwortschreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20.01.2016

Antwortschreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 22.01.2016

Abgabennachricht_...


     Naturrecht          im Widerspruch zum               Rechtspositivismus 

     Artikel 25 Grundgesetz                                       Artikel 59 Abs. 2 Grundgesetz

Wenn der Verfassungsrang nach Artikel 25 Grundgesetz für alle international ratifizierten Verträge verweigert wird, dann bedeutet das, staatlich gesetztes Recht ist unantastbar. Das ist die Selbstermächtigung nach dem Rechtspositivismus, wie zu Zeiten des 3. Reiches.
Alle Gesetze, die keiner Bindung an übergeordnetem Naturrecht folgen, sind nichtig.
Ist das Grundgesetz nichtig? Werden wir arglistig getäuscht, wir hätten Menschenrechte im Widerspruch zur realen Rechtsprechung in der BRD?
Dient Artikel 59 Abs. 2 Grundgesetz der Absprache zwischen Legislative, Exekutive und Judikative?
Warum ist das Deutsche Reich nicht untergegangen, sowie seine Gesetzgebungen?




Warum verweigern Politiker der BRD Artikel 146 Grundgesetz?



           
Was ist arlistige Täuschung?

§ 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert: